Kosten & Finanzierung

Was kostet das – und wer zahlt?

Viele Familien wissen es nicht: Einen großen Teil unserer Leistungen können Sie über die Pflegekasse abrechnen. Wir erklären es Ihnen einfach – und helfen beim Papierkram.

Der Entlastungsbetrag · § 45b SGB XI

131 € im Monat – genau für Leistungen wie unsere.

Wer einen Pflegegrad (1 bis 5) hat und zu Hause lebt, erhält von der Pflegekasse monatlich 131 €. Dieser Entlastungsbetrag ist ausdrücklich für Betreuung, Haushaltshilfe und Begleitung gedacht.

  • 1.572 € im Jahr – für alle mit Pflegegrad 1–5 zu Hause.
  • Ansparbar – nicht genutzte Beträge bis 30. Juni des Folgejahres.
  • Wir helfen – beim Antrag und der Abrechnung mit der Kasse.
131 

pro Monat


3.539 

Entlastungsbudget pro Jahr (ab Pflegegrad 2, seit 01.07.2025) – ein weiterer Topf, der für Betreuung und Entlastung genutzt werden kann.

So läuft die Abrechnung

Unkompliziert in drei Schritten

Sie müssen sich um den Papierkram nicht allein kümmern – wir begleiten Sie dabei.

1

Leistungen vereinbaren

Wir legen gemeinsam fest, welche Unterstützung Sie wünschen und in welchem Umfang.

2

Betreuung genießen

Ihre feste Begleitung kommt zuverlässig – Sie genießen Zeit, Entlastung und ein gepflegtes Zuhause.

3

Über die Kasse abrechnen

Die Abrechnung läuft über Ihre Pflegekasse. Wir stellen die nötigen Unterlagen bereit und helfen beim Einreichen.

Und wenn (noch) kein Pflegegrad vorliegt?

Noch kein Pflegegrad?

Kein Problem. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch als Selbstzahler – und geben Ihnen gerne Tipps, wie Sie einen Pflegegrad beantragen. Häufig geht das schneller als gedacht.

Was kostet eine Stunde?

Das hängt vom Umfang und der Leistung ab. Statt starrer Preise erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot im kostenlosen Erstgespräch. Mit Pflegegrad kostet die Betreuung viele Familien am Ende wenig bis gar nichts.

Hinweis: Die Abrechnung über die Pflegekasse setzt voraus, dass L&A als anerkanntes „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI zugelassen ist.
Wichtig: Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse. Beträge gelten Stand 2025/26 (Entlastungsbetrag seit 01.01.2025: 131 €).
Wir helfen beim Papierkram

Lassen Sie uns gemeinsam rechnen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Leistungen für Sie infrage kommen und was die Pflegekasse übernimmt.